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Willkommen bei S-CONNECT - Components for Solutions

Allgemeine Geschäftsbedingungen


I. Allgemeines

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (in Folge „AGB“) der S-CONNECT Vertriebs GmbH (in Folge „S-CONNECT“) gelten für alle Bestellungen über die Lieferung von Waren, die von einem Unternehmer im Sinne des § 1 UGB (in Folge „Kunde“) über den Webshop [S-CONNECT Vertriebs GmbH - Shop] (in Folge „Shop“) getätigt werden.

2. Vertragspartner des Kunden im Zusammenhang mit sämtlichen über den Shop getätigten Bestellungen ist:

S-CONNECT Vertriebs GmbH
eingetragen im Firmenbuch des HG Wien unter FN 186351 x
Adresse: Trappelgasse 6, 1040 Wien, Österreich
Tel.: +43 (0) 1 504 8478 – 0
Fax.: +43 (0) 1 504 8478 – 20
E-Mail.: mail@s-connect.at
UID-Nummer: [ATU47988307]

3. Den AGB von S-CONNECT entgegenstehende, ihnen widersprechende oder in ihrem Geltungsanspruch die AGB von S-CONNECT einschränkende oder außer Kraft setzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird durch S-CONNECT ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Der Kunde anerkennt mit Zustandekommen des Vertrages mit S-CONNECT ausdrücklich die ausschließliche Geltung dieser AGB in der jeweils gültigen Fassung.

4. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen zwischen S-CONNECT und dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB. Derartige Vereinbarungen, ebenso wie deren Änderung, Ergänzung oder Aufhebung, bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. Zur Wahrung der Schriftform sind auch Telekommunikationsmittel, die keine Kopie oder keine Faksimile der Unterschrift des Ausstellers enthalten, insbesondere einfache E-Mails, ausreichend.

II. Zustandekommen des Vertrages

1. Die Darstellung der Produkte im Shop stellt kein Angebot von S-CONNECT auf Abschluss eines Vertrags mit dem Kunden, sondern lediglich eine Einladung an den Kunden, ein rechtgültiges Angebot zu legen (invitatio ad offerendum) dar. Nimmt S-CONNECT das Angebot des Kunden nach Maßgabe der Bestimmungen dieser AGB an, kommt ein gültiger Vertrag zwischen S-CONNECT und dem Kunden über die Lieferung der bestellten Waren zustande.

2. Der Kunde legt sein Angebot, indem er zunächst die von ihm ausgewählte Ware durch Anklicken der entsprechenden Schaltfläche im Shop in den virtuellen Warenkorb legt. Der Kunde kann den Inhalt des Warenkorbes jederzeit einsehen und überprüfen und bei Bedarf anpassen. Vom virtuellen Warenkorb aus gelangt der Kunde mittels Klick auf die dafür vorgesehene Schaltfläche in den elektronischen Bestellvorgang, in dessen Rahmen er die Bearbeitung und den Abschluss seiner Bestellung in mehreren Schritten vornehmen kann. Um seine Bestellung verbindlich abzusenden, muss der Kunde im Rahmen des elektronischen Bestellvorgangs folgende wesentlichen Schritte setzen:

a. Bestätigung der Schaltflächen

i. "Ich habe die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und stimme diesen uneingeschränkt zu"; sowie

ii. "Ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen".

b. Auswahl der gewünschten Bezahlart sowie Eingabe der Zahlungsdaten;

c. Klick auf den Button "Zahlungspflichtig bestellen" am Ende des elektronischen Bestellvorgangs.

3. Durch Anklicken des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“ am Ende des Bestellvorgangs gibt der Kunde eine verbindliche Bestellung für die im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Sofern die Eingabe der Zahlungsdaten im Einzelfall erst nach Betätigung des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“ unter Einbindung eines externen Zahlungsdienstleisters erfolgt, gilt die Bestellung erst als wirksam abgegeben, wenn der Kunde auch die Zahlungsdaten vollständig und korrekt an den Zahlungsdienstleiter übermittelt hat.

4. Vor Abgabe einer Bestellung durch Anklicken des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“ werden alle Eingaben des Kunden noch einmal in einer Bestellübersicht angezeigt. Sollte der Kunde Anpassungen seiner Bestellung vornehmen wollen, so kann er dies jederzeit vor Übermittlung seiner Bestellung im Wege der üblichen Maus- und Tastaturbefehle bewerkstelligen.

5. S-CONNECT wird dem Kunden den Eingang jeder Bestellung unverzüglich elektronisch bestätigen (Eingangsbestätigung). Eine Eingangsbestätigung ist noch nicht als Annahme des Angebots des Kunden durch S-CONNECT zu verstehen. Die Annahme seitens S-CONNECT erfolgt durch Versand einer gesonderten Auftragsbestätigung seitens S-CONNECT. Mit der Auftragsbestätigung erhält der Kunde eine Übersicht über die Bestellung sowie die dazugehörige Rechnung, eine Kopie der AGB in der jeweils anwendbaren Fassung sowie ein Lieferaviso. Wenn S-CONNECT binnen 14 Tagen das Angebot des Kunden nicht annimmt, kommt kein Vertrag zustande.

6. Der über den Shop geschlossene Vertrag mit dem Kunden wird von S-CONNECT gespeichert. Der Kunde kann die jeweiligen Vertragsdaten jederzeit in seinem Kundenkonto unter „Meine Bestellungen“ abrufen und nochmals speichern. Der Shop, der mit dem Kunden jeweils vereinbarte Vertragsinhalt, alle sonstigen Informationen, Kundenserviceleistungen, Dateninformationen und allfällige Beschwerdeerledigungen werden ausschließlich in deutscher Sprache angeboten.

III. Lieferung, Gefahrübergang, Teilleistung, Leistungsänderung, Abnahmepflicht des Kunden

1. Unbeschadet der Bestimmung des Punktes XVI, erster Absatz, wird S-CONNECT die bestellte Ware an den Kunden versenden. Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die Lieferung durch ein externes Beförderungsunternehmen an die in der Bestellung des Kunden jeweils angegebene Lieferadresse erfolgt. Die Auswahl dieses Beförderungsunternehmens und die Art und Weise der Verpackung und Versendung bleibt S-CONNECT überlassen; S-CONNECT trifft die Auswahl nach billigem Ermessen. Die Haftung der S-CONNECT für allfälliges Auswahlverschulden ist auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt. Eine Zurechnung des jeweiligen Beförderungsunternehmens gem. § 1313a ABGB zulasten der S-CONNECT ist ausgeschlossen. Punkt X bleibt unberührt.

2. Der Gefahrenübergang richtet sich nach § 905 Abs 3 in Verbindung mit § 429 ABGB und tritt sohin mit Übergabe der Ware an das jeweilige Beförderungsunternehmen ein.

3. Teillieferungen seitens S-CONNECT sind zulässig. Der Kunde ist nicht berechtigt, derartige Teillieferungen abzulehnen.

4. Änderungen der technischen Spezifikation der vom Kunden bestellten Ware bleiben vorbehalten, soweit sie nicht zu einer wesentlichen Änderung der vereinbarten Funktionalität und/oder Verwendbarkeit der Ware führen und dem Kunden zumutbar sind. S-CONNECT ist im Übrigen nach Absprache mit dem Kunden berechtigt, auch andere als die bestellten Fabrikate zu liefern.

5. Der Kunde ist verpflichtet, Lieferungen bestellter Waren abzunehmen. Sollte der Kunde bei Zustellung der Ware an der vereinbarten Lieferadresse nicht anwesend sein, erfolgt entweder ein zweiter Zustellversuch oder es wird die Ware bei einem Logistikpartner (Paketshop) für max. 14 Tage hinterlegt, dies jeweils auf Kosten des Kunden. In derartigen Fällen erhält der Kunde entweder eine elektronische Verständigung an die von ihm über den Shop hinterlegte E-Mail-Adresse oder eine schriftliche Verständigung an die von ihm über den Shop hinterlegte, physische Adresse.

6. Der Kunde hat S-CONNECT hinsichtlich sämtlicher Kosten, Aufwendungen und Nachteile, welche S-CONNECT aus der Nichtannahme einer Lieferung durch den Kunden entstehen, vollumfänglich schad- und klaglos zu halten.

IV. Lieferfrist

1. Die im Shop angegebenen Lieferfristen sind unverbindliche Richtwerte, sofern zwischen dem Kunden und S-CONNECT im Einzelnen nicht schriftlich anderes vereinbart ist.

2. S-CONNECT hat jede Lieferung ohne schuldhaftes Zögern auszuführen, wobei S-CONNECT jedoch jeweils eine Frist von mindestens 14 Tagen zur Verfügung steht. Punkt IV.3 ist zu beachten.

3. Die Lieferverpflichtung von S-CONNECT ist erfüllt, sobald S-CONNECT die bestellte Ware gem. Punkt III.1 an das jeweilige Beförderungsunternehmen überbegeben hat (§ 429 ABGB).

4. Ist S-CONNECT nur zu einer Teillieferung in der Lage, gilt eine vereinbarte, fixe Lieferfrist auch dann als eingehalten, wenn die Teillieferung innerhalb der geltenden Frist dem jeweiligen Beförderungsunternehmen gem. Punkt III.1 übergeben wird, sofern die Restlieferung unverzüglich danach erfüllt wird.

5. Im Fall des schuldhaften Lieferverzugs haftet S-CONNECT nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung von S-CONNECT ist diesfalls überdies mit der Höhe des Bruttobestellwerts der jeweiligen Bestellung begrenzt.

V. Verpackung, Frachtkosten, Versicherung, Entsorgung

1. Die Verpackung der Ware erfolgt entsprechend den Erfordernissen nach billigem Ermessen von S-CONNECT.

2. Die Kosten der Versendung der Ware trägt jeweils der Kunde.

3. S-CONNECT ist nicht verpflichtet, für die Versendung der Ware eine Versicherung abzuschließen. Wird zwischen S-CONNECT und dem Kunden schriftlich vereinbart, dass die Ware versichert zu versenden ist, hat der Kunde sämtliche Kosten hierfür zu tragen.

4. Eine Rücknahme der mitgelieferten Verpackung durch S-CONNECT ist ausgeschlossen; soweit gesetzliche Regeln eine entsprechende Verpflichtung der S-CONNECT vorsehen, hat der Kunde S-CONNECT in Bezug auf die S-CONNECT hieraus entstehenden Aufwendungen und Kosten vollumfänglich schad- und klaglos zu halten.

5. Soweit die Verpackung gemäß gesetzlicher Vorschrift zu entsorgen ist, übernimmt der Kunde diese Verpflichtung im Verhältnis zu S-CONNECT und hält S-CONNECT in Bezug auf alle damit in Verbindung stehenden Aufwendungen und Kosten vollumfänglich schad- und klaglos.

VI. Preise, Preisanpassungen, Zahlungsbedingungen

1. Der Preis für bestellte Waren beurteilt sich anhand der Angaben im Shop. Der Gesamtpreis aller bestellten Waren wird dem Kunden vor Abschluss seiner Bestellung nochmals bekannt gegeben.

2. Sämtliche Preise verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer und der Verpackungs-, Transport-, Versand- und Versicherungskosten.

3. Treten bei Bestellungen mit einer indikativen Lieferfrist (vgl. Punkt IV.1) ab 4 Monaten oder bei Sukzessivlieferungsvereinbarungen nach Übermittlung der Auftragsbestätigung seitens S-CONNECT und vor Erwerb der jeweiligen Ware durch S-CONNECT erhebliche Erhöhungen der Beschaffungskosten für die betroffenen Waren (z.B. durch Wechselkursänderungen) ein, so ist S-CONNECT zur entsprechenden Preisanpassung berechtigt. Als erheblich gelten Erhöhungen ab 5%, bezogen auf die jeweiligen Nettobeschaffungskosten der betroffenen Ware. Festpreise müssen schriftlich und ausdrücklich als solche vereinbart werden; auch in diesen Fällen gelten sie nicht für Nachbestellungen und ebenso wenig bei vom Kunden gewünschten, nachträglichen Änderungen von Liefermengen und/oder -fristen.

4. Der jeweils vereinbarte Kaufpreis zzgl. Umsatzsteuer, Verpackungs-, Transport-, Versand- und Versicherungskosten ist jeweils binnen 30 Kalendertagen ab Rechnungslegung durch S-CONNECT zur Zahlung fällig, soweit die Zahlung nicht ohnehin bereits bei Aufgabe der jeweiligen Bestellung erfolgt. S-CONNECT kann die Rechnung jederzeit ab Annahme der Bestellung des Kunden legen. Für die Rechtzeitigkeit einer Zahlung ist das Datum der Wertstellung auf einem der Konten von S-CONNECT maßgebend, welche in der jeweiligen Rechnung angegeben sind.

5. Leistet der Kunde seine Zahlung nicht binnen 30 Kalendertagen ab dem Zugang der jeweiligen Rechnung bei ihm, so tritt Zahlungsverzug des Kunden ein und der Kunde schuldet Verzugszinsen auf den aushaftenden Rechnungsbetrag gem. § 456 UGB. Diese Zinsen sind vom Kunden ab dem 31. Kalendertag bis zum Zeitpunkt des Zahlungseingangs bei S-CONNECT zu bezahlen. Die Haftung des Kunden für den Ersatz angemessener Mahn- und Rechtsverfolgungskosten der S-CONNECT bleibt unberührt.

6. Wechsel und Schecks werden nur zahlungshalber sowie ausschließlich dann entgegengenommen, wenn dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart ist. Alle der S-CONNECT durch die Entgegennahme von Wechseln oder Schecks entstehenden Kosten (z.B. Wechselsteuer, Diskontspesen usw.) trägt der Kunde, der S-CONNECT diesbezüglich vollumfänglich schad- und klaglos zu halten hat.

7. Sofern sich der Kunde in einer Krise befindet oder einem Reorganisationsbedarf unterliegt, hat er dies gegenüber S-CONNECT vor Abgabe seiner verbindlichen Bestellung schriftlich (E-Mail oder Fax ausreichend) bekannt zu geben. Der Kunde befindet sich für die Zwecke dieser AGB in der Krise, sofern er (a) zahlungsunfähig (§ 66 IO) ist oder (b) überschuldet ist (§ 67 IO) oder (c) die Eigenmittelquote (§ 23 URG) der Gesellschaft weniger als 8% und die fiktive Schuldentilgungsdauer (§ 24 URG) mehr als 15 Jahre betragen.

8. Kommt es zum Vertragsschluss mit einem Kunden, der bei Abgabe seiner verbindlichen Bestellung die Voraussetzungen des Punktes VI.7 (i.e. Krise bzw. Reorganisationsbedarf) erfüllt, so gilt – ungeachtet der Frage, ob der Kunde S-CONNECT hierüber bei Abgabe seines Angebots gehörig aufgeklärt hat oder nicht – als vereinbart, dass Leistungen von S-CONNECT ausschließlich gegen Vorauskasse erfolgen. Der Kunde trägt die Beweislast, dass er die Voraussetzungen des Punktes VI.7 bei Abgabe seiner Bestellung noch nicht erfüllte.

9. Hinsichtlich des Rechts der S-CONNECT, Zahlungen bei Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage des Kunden sofort fällig zu stellen, wird ergänzend auf Punkt VIII.2 sublit (a) verwiesen.

VII. Mitteilungspflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, S-CONNECT unverzüglich schriftlich (E-Mail oder Fax ausreichend) zu verständigen, sofern Umstände vorliegen, die begründete Bedenken betreffend die Kreditwürdigkeit des Kunden oder dessen Fähigkeit, seinen Verbindlichkeiten gegenüber S-CONNECT jeweils bei Fälligkeit ordnungsgemäß nachzukommen, begründen können. Der Kunde hat S-CONNECT in diesem Sinne insb. über (jeweils absehbare bzw. bereits eingetretene) (a) Verschlechterungen seiner Kreditwürdigkeit bzw. Ausfallswahrscheinlichkeit gem. Bewertung des Kreditschutz-verbands (KSV) 1870 oder vergleichbarer Gläubigerschutzverbände, (b) rechnerische Überschuldung, (c) Zahlungsunfähigkeit, (d) Zahlungsstockungen, (e) Antragstellungen (durch den Kunden selbst oder durch Dritte) zur Einleitung eines Insolvenz- und/oder Reorganisations- oder Restrukturierungsverfahrens über das Vermögen des Kunden sowie (f) allfällige Ablehnungen der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden mangels Masse, zu informieren. Verletzt der Kunde seine Informationspflichten, so haftet er S-CONNECT für sämtliche hieraus erfließenden Nachteile und Schäden.

VIII. Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage des Kunden, Rücktritt der S-CONNECT vom Vertrag

1. Für die Zwecke dieser AGB ist eine Verschlechterung der Bonität, Verschuldungslage, Kreditwürdigkeit und/oder Zahlungsfähigkeit des Kunden immer dann wesentlich, wenn dadurch objektiv begründete Zweifel entstehen, ob bzw. dass der Kunde seine Schulden und Verbindlichkeiten gegenüber S-CONNECT bei Fälligkeit vollständig bedienen und erfüllen können wird. Eine wesentliche Verschlechterung wird widerleglich (vgl. Punkt VIII.0) vermutet, wenn (i) der Kunde mit fälligen Zahlungen mehr als 14 Tage in Verzug gerät und/oder (ii) einer der Fälle des Punktes VII sublit (a) bis (f) eintritt.

2. Für den Fall einer im Vergleich zur Situation bei (i) Abgabe der verbindlichen Bestellung des Kunden und/oder (ii) Abschluss des jeweiligen Vertrags, wesentlichen Verschlechterung der Bonität, Verschuldungslage, Kreditwürdigkeit und/oder Zahlungs-fähigkeit des Kunden sowie bei Vorliegen begründeter Verdachtsmomente, welche den Eintritt einer solchen wesentlichen Verschlechterung nahelegen, ist S-CONNECT – unbeschadet zwingender gesetzlicher Bestimmungen – berechtigt, (a) die unter dem jeweiligen Vertragsverhältnis aushaftenden Forderungen gegen den Kunden trotz eines allenfalls vereinbarten, anderslautenden Zahlungszieles mit sofortiger Wirkung fällig zu stellen und noch ausständige Lieferungen bis zur vollständigen Begleichung aller betroffenen, ausständigen Forderungen zurückzuhalten und/oder (b) angemessene Besicherung der ausständigen Forderungen durch den Kunden (auf dessen Kosten) zu verlangen (z.B. inform der Einräumung eines Pfandrechts udgl., jeweils nach Wahl von S-CONNECT) und/oder (c) den sofortigen Rücktritt vom Vertrag mit dem Kunden zu erklären und Ersatz für alle S-CONNECT hieraus entstehenden Nachteile und Aufwendungen zu fordern.

3. Im Streitfall sowie jeweils auf entsprechende Aufforderung seitens S-CONNECT hat der Kunde zu beweisen, dass eine wesentliche Verschlechterung seiner Bonität, Verschuldungslage, Kreditwürdigkeit und/oder Zahlungsfähigkeit nicht eingetreten ist und keine begründeten Verdachtsmomente vorliegen, welche den Eintritt einer solchen wesentlichen Verschlechterung nahelegen.

4. Im Falle des Rücktritts vom jeweiligen Vertrag sind die wechselseitig erbrachten Leistungen jeweils unverzüglich rückabzuwickeln. Der Kunde hat in diesem Zusammenhang ein angemessenes Nutzungsentgelt für seitens S-CONNECT gelieferte und vom Kunden bereits genutzte Waren zu leisten.

IX. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

Die Aufrechnung und die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts gegen Forderungen von S-CONNECT sind nur mit solchen Gegenansprüchen zulässig, die rechtskräftig gerichtlich festgestellt oder von S-CONNECT anerkannt worden sind. Darüber hinaus kann trotz fehlender rechtskräftiger gerichtlicher Entscheidung eine im rechtlichen Zusammenhang stehende und in einem Mangel begründete Gegenforderung des Kunden auch dann aufrechnungsweise geltend gemacht werden, wenn ein gerichtlich bestellter Sachverständiger den Mangel festgestellt hat.

X. Gewährleistung

1. S-CONNECT leistet Gewähr für jeden Mangel, der bei Übergabe der Ware an das jeweilige Beförderungsunternehmen gem. Punkt III.1 vorliegt und innerhalb von 12 Monaten nach diesem Zeitpunkt hervorkommt. Die Rechte des Kunden aus der Gewährleistung sowie die Ansprüche aus einer Preisminderung oder Vertragsauflösung (Wandlung) verjähren mit Ablauf von 12 Monaten ab tatsächlicher Übergabe der Ware an den Kunden.

2. Angaben in Prospekten, Werbeschriften, technischen Beschreibungen oder ähnlichen Unterlagen, welche vom Hersteller der Ware veröffentlich werden, sind unverbindlich. S-CONNECT übernimmt hierfür keinerlei Haftung und § 922 Abs 2 ABGB ist insoweit nicht anwendbar. Im Übrigen bleiben Schreib- und Rechenfehler sowie technische Änderungen und/oder Verbesserungen der Ware (insb. im Rahmen des Punktes III.4) vorbehalten.

3. §§ 377 ff UGB sind auf Bestellungen des Kunden anwendbar. Die jeweilige Mängelrüge muss spätestens innerhalb von 14 Tagen ab der tatsächlichen Übergabe der Ware an den Kunden (bei versteckten Mängeln ab deren Erkennbarkeit für den Kunden) schriftlich gegenüber S-CONNECT erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit ist erforderlich, dass die Mängelrüge S-CONNECT innerhalb der jeweiligen Frist zugeht.

4. Die Unterlassung einer fristgerechten Mängelrüge hat zur Folge, dass der Kunde gem. §§ 377 ff UGB alle Ansprüche auf Gewährleistung (§§ 922 ff ABGB), auf Schadenersatz wegen des Mangels selbst (§ 933a Abs 2 ABGB) sowie aus einem Irrtum über die Mangelfreiheit der Ware (§§ 871 f ABGB) verliert.

5. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Die Vermutungsregel des § 924 ABGB wird ausgeschlossen.

6. Rechtzeitig gerügte, von der Gewährleistungspflicht der S-CONNECT umfasste Mängel der Ware werden seitens S-CONNECT – nach deren billigem Ermessen – primär durch Austausch der mangelhaften durch mangelfreie Ware oder Verbesserung der Ware behoben, dies in angemessener Frist. Sind Austausch und Verbesserung nicht möglich oder untunlich, hat der Kunde Anspruch auf Preisminderung bzw. – wenn der Mangel nicht bloß geringfügig ist – Anspruch auf Aufhebung des Vertrages (Wandlung). Schadenersatzan¬sprüche des Kunden auf Ersatz von Mangelschäden gem. § 933a ABGB sind ausgeschlossen, sofern nicht vorsätzliche oder grob fahrlässige Schadenszufügung vorliegt. Derartige Schadenersatzansprüche verjähren im Übrigen binnen 12 Monaten ab Kenntnis des Kunden von Schaden und Schädiger. Die Anfechtung eines gültig zustande gekommenen Vertrages wegen Irrtums über die Mangelfreiheit der Ware ist ebenso ausgeschlossen.

7. Als Austausch der Ware gilt auch die Lieferung vergleichbarer Ware, die dem Gebrauchszweck der beanstandeten Ware im Wesentlichen entspricht, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.

8. Beanstandete Ware ist S-CONNECT auf Kosten des Kunden zuzusenden; ergibt die Überprüfung durch S-CONNECT, dass die Ware nicht mangelhaft ist, wird eine Pauschale von EUR 25 für jeden unberechtigterweise beanstandeten und geprüften Artikel zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer an den Kunden verrechnet.

9. Der Rückversand von im Rahmen der Gewährleistung ersetzter oder reparierter Waren an den Kunden, ebenso wie die Rücksendung von nach Prüfung als fehlerfrei erkannter Waren, erfolgt jeweils auf Kosten und Gefahr des Kunden. Die Regeln der Punkte III und V gelten insoweit sinngemäß.

10. Ist der Kunde wegen eines nicht bloß geringfügigen Mangels berechtigt, die Auflösung (Wandlung) des Vertrags zu verlangen und macht er von diesem Recht Gebrauch, steht ihm zusätzlich nicht auch noch ein Schadenersatzanspruch wegen des Mangels an sich zu.

XI. Haftung

1. Die Haftung der S-CONNECT für Vertragsverletzungen und sonstige Schäden ist – soweit gesetzlich zulässig – auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Im Falle leichter Fahrlässigkeit haftet S-CONNECT nur, soweit der Schaden sich aus der Verletzung einer vertraglichen Hauptleistungspflicht ergibt. S-CONNECT haftet überdies nicht für entgangenen Gewinn und Folgeschäden. Die gegenständliche Haftungsbeschränkung greift nicht im Fall von Personenschäden. Sie erstreckt sich auch auf Erfüllungsgehilfen und gesetzliche Vertreter von S-CONNECT. Weitergehende Haftungsbeschränkungen nach Maßgabe dieser AGB bleiben unberührt.

2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen limitieren auch nicht die Ansprüche des Kunden aus allfälliger Produkthaftung der S-CONNECT.

3. Soweit der Kunde nach Maßgabe dieser AGB verpflichtet ist, S-CONNECT schad- und klaglos zu halten, gilt diese Verpflichtung ohne Rücksicht auf allfälliges (fehlendes) Verschulden des Kunden.

XII. Eigentumsvorbehalt

1. Bis zur vollständigen Bezahlung des vollen Kaufpreises inklusive aller Nebenkosten und Abgaben bleibt die im Rahmen der jeweiligen Bestellung gelieferte Ware im Eigentum der S-CONNECT. Der Kunde trägt das gesamte Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Untergangs, des Verlusts oder der Verschlechterung.

2. Bei Zahlungsverzug ist der Kunde nach erfolgloser Mahnung verpflichtet, die Vorbehaltsware herauszugeben.

3. Der Kunde ist verpflichtet, Waren, die unter Eigentumsvorbehalt von S-CONNECT stehen, vom sonstigen Warenbestand getrennt so zu lagern und zu kennzeichnen, dass sie jederzeit als im Eigentum der S-CONNECT stehend identifiziert werden können. Der Kunde ist zur ausreichenden Versicherung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren gegen Brand, Diebstahl, Vandalismus und ähnliche Gefahren auf eigene Kosten verpflichtet. Ansprüche gegen Versicherungen aus solchen Schadensfällen werden hiermit an S-CONNECT unentgeltlich abgetreten; S-CONNECT nimmt diese Abtretung hiermit an und ist berechtigt, den Versicherer jederzeit über diese Abtretung zu verständigen. Allfällig mit der jeweiligen Abtretung verbundene Rechtsgeschäftsgebühren trägt der Kunde, der S-CONNECT insoweit schad- und klaglos zu halten hat.

4. Der Kunde ist berechtigt, die gelieferte Vorbehaltsware im Rahmen des ordentlichen Geschäftsbetriebs bzw. aufgrund gesonderter Vereinbarung weiter zu veräußern, sofern der Kunde mit der Erfüllung fälliger Ansprüche der S-CONNECT nicht in Verzug ist.

5. Bei Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung von unter Eigentumsvorbehalt stehender Ware mit Material, welches im Eigentum des Kunden oder Dritter steht, wird vereinbart, dass hierdurch das Eigentum von S-CONNECT nicht erlischt, sondern Miteigentum an der hierdurch neu entstandenen Sache entsteht. Das Ausmaß des Miteigentumsanteils der S-CONNECT ergibt sich aus dem Verhältnis des vom Kunden für die betroffene Ware geschuldeten Kaufpreises zum Wert der neu hergestellten Sache. Der Kunde verpflichtet sich, den ihm entstehenden Miteigentumsanteil zur Besicherung der restlichen Kaufpreisforderung unter der jeweils betroffenen Bestellung bis zur vollständigen Bezahlung an S-CONNECT zu übertragen. Im Falle der nicht zeitgerechten Forderungstilgung ist S-CONNECT berechtigt, das sicherungsweise übereignete Eigentum im Wege des exekutiven oder außergerichtlichen Verkaufs analog der Bestimmungen der §§ 461 ff und 466a ff ABGB zu verwerten und sich aus dem Erlös zu befriedigen. Eine allfällige Hyperocha aus dem Verkauf des Miteigentumsanteils des Kunden ist an diesen herauszugeben.

6. Bis zur vollständigen Bezahlung des unter der jeweiligen Bestellung geschuldeten Kaufpreises tritt der Kunde S-CONNECT alle ihm aus der Weiterveräußerung der jeweiligen Ware zustehenden Forderungen und Sicherungs¬rechte unentgeltlich und zahlungshalber ab. S-CONNECT nimmt diese Abtretung hiermit an. Allfällig mit der jeweiligen Abtretung verbundene Rechtsgeschäftsgebühren trägt der Kunde, der S-CONNECT insoweit schad- und klaglos zu halten hat. Der Kunde ist verpflichtet, die Abtretung in seinen Büchern zu vermerken und S-CONNECT die Erfüllung dieser Verpflichtung jederzeit auf Verlangen nachzuweisen. Der Kunde ist weiters verpflichtet, auf Verlangen von S-CONNECT eine Liste der hiernach abgetretenen Forderungen jeweils innerhalb von 8 Tagen ab Aufforderung durch S-CONNECT zu übermitteln. Im Falle des Zahlungsverzugs ist S-CONNECT berechtigt, die Wiederkäufer der Ware, die der Kunde S-CONNECT bekannt zu geben hat, von der Abtretung zu verständigen und Zahlung an S-CONNECT zu verlangen. Auf Verlangen von S-CONNECT hat der Kunde diese Verständigung zu wiederholen bzw. selbst oder gemeinsam mit S-CONNECT vorzunehmen. Eine allfällige Hyperocha aus der Einlösung der abgetretenen Forderungen ist an den Kunden herauszugeben.

7. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts liegt kein Rücktritt vom jeweiligen Vertrag, außer dies wird ausdrücklich erklärt. Für den Fall, dass die noch nicht vollständig bezahlte Ware von Dritten gepfändet oder allenfalls behördlich exekutiert wird, verpflichtet sich der Kunde, S-CONNECT unverzüglich zu verständigen, damit S-CONNECT ihr Eigentumsrecht gegenüber dem Dritten geltend machen kann. Saldoanerkennung berührt den Eigentumsvorbehalt nicht, ebenso wenig die Hingabe von Wechseln oder Schecks bis zur richtigen oder tatsächlichen Einlösung. Falls S-CONNECT von ihrem Eigentumsvorbehalt Gebrauch macht und die Ware zurücknimmt, erfolgt die Gutschrift für die aufgrund des Eigentumsvorbehalts zurückgenommenen Waren unter Berücksichtigung von Lagerdauer und -kosten, allfälligen Beschädigungen sowie den sonstigen Umständen angemessenen Abzügen.

8. Nimmt S-CONNECT aufgrund des vorstehenden Eigentumsvorbehaltes gelieferte Ware zurück, so haftet der Kunde für jeden Mindererlös, der sich bei Weiterverkäufen ergibt. Auch hat er die durch den Rücktransport bzw. Weitertransport an Dritte entstehenden Kosten zu ersetzen. Der Kunde hat S-CONNECT in diesen Zusammenhängen vollumfänglich schad- und klaglos zu halten.

9. Der Kunde hat alles zu tun, um S-CONNECT die Realisierung ihrer Rechte und Ansprüche, insbesondere des vereinbarten Eigentumsvorbehalts, zu ermöglichen. Der Kunde ist verpflichtet, etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Vorbehaltsware, einen Besitzwechsel sowie einen Geschäftssitzwechsel unverzüglich anzuzeigen.

XIII. Schadenersatzpflichten des Kunden (Vertragsstrafe)

Ist der Kunde mit der Erfüllung des mit S-CONNECT abgeschlossenen Vertrages in Verzug oder verweigert er die Erfüllung der ihm obliegenden Pflichten, so ist S-CONNECT nach erfolglosem Setzen einer Frist von 21 Tagen mit der Aufforderung zur Vertragserfüllung berechtigt, gegen den Kunden einen pauschalen Schadenersatz von 30 % des Nettobestellwerts der jeweils betroffenen Bestellung geltend zu machen. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden, tatsächlichen Schadens der S-CONNECT bleibt unberührt.

XIV. Produkthaftung

Sofern Dritte Ansprüche gegen S-CONNECT aufgrund produkthaftungsrechtlicher Regeln geltend machen, hat der Kunde S-CONNECT diesbezüglich vollumfänglich schad- und klaglos zu halten, wenn der jeweilige Produktfehler nicht von S-CONNECT verursacht wurde.

XV. Beschwerden

Im Falle von Reklamationen oder Beschwerden kann der Kunde sich direkt mit S-CONNECT über mail@s-connect.at, über die unten angegebene Kundenhotline oder über das unten angegebene Kontaktformular in Verbindung setzen.

Kundenserviceanfragen können über folgendes Kontaktformular oder über die angegebene Service-Hotline an S-CONNECT gerichtet werden:

Kontaktformular: www.s-connect.at/kontakt.php
Hotline: +43 (0) 1 504 8478 - 0

XVI. Gerichtsstand, Erfüllungsort

Als Erfüllungsort gem. § 905 Abs 1 ABGB für alle nach Maßgabe dieser AGB geschlossenen Verträge gilt der Sitz der S-CONNECT.

Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen, die zwischen S-CONNECT und einem Kunden nach Maßgabe dieser AGB abgeschlossen werden, ist ausschließlich das für Wien, Innere Stadt sachlich zuständige Gericht zuständig.

XVII. Anwendbares Recht

1. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts.

2. Die deutsche Sprache ist Vertrags- und Verhandlungssprache.

3. Es gelten in erster Linie die AGB von S-CONNECT und sodann ergänzend die gesetzlichen Bestimmungen des Unternehmensgesetzbuches („UGB“) bzw. des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches („ABGB“).

XVIII. Datenschutz

Die ordnungsgemäße Abwicklung des Geschäftsverkehrs mit dem Kunden setzt die elektronische Speicherung von Personen- oder firmenbezogenen Daten voraus. S-CONNECT verfährt insoweit nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.

Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter www.s-connect.at/dse.php .

XIX. Salvatorische Klausel

1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder des jeweils darunter zustande kommenden Einzelvertrags ungültig oder undurchsetzbar sein, beeinträchtigt dies nicht die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB oder des betreffenden Vertrags.

2. Die jeweils ungültige oder undurchsetzbare Bestimmung gilt als durch eine solche gültige und durchsetzbare Regelung ersetzt, die der ungültigen oder undurchsetzbaren Bestimmung im wirtschaftlichen Ergebnis möglichst nahekommt.

XX. Bestätigung der Unternehmereigenschaft des Kunden

Mit Aufgabe seiner Bestellung über den Shop bestätigt der Kunde, Unternehmer im Sinne des § 1 UGB zu sein.

Ein gesetzliches Widerrufsrecht für über den Shop abgeschlossene Verträge besteht nicht, außer es besteht eine entsprechende, gesonderte schriftliche Vereinbarung zwischen S-CONNECT und dem Kunden.